Organisation

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium; ihr steht in allen Gemeindeangelegenheiten die letzte Entscheidung zu. Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Gemeinde stimmberechtigt. Mitgliederversammlungen sind in der Regel öffentlich.

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den Gemeinderat. Die Mitglieder des Gemeinderates werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Nach je zwei Jahren scheidet die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates aus – sie können aber wiedergewählt werden.
Der Gemeinderat beruft aus seiner Mitte einen Gemeindeleiter und seinen Stellvertreter – beide müssen von der Mitgliederversammlung durch eine Wahl bestätigt werden.

Der Pastor ist automatisch Mitglied des Gemeinderates. Seine Berufung in den Dienst der Gemeinde erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung.

Der Gemeindeleiter, sein Stellvertreter und der Gemeindepastor bilden den Gemeindeleitungskreis.

Der Gemeinderat arbeitet auf organisatorischer, inhaltlicher und geistiger Ebene - seine Aufgabe ist es, das Leben der Gemeinde zu fördern, Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen und Rechenschaft über seine Arbeit zu geben.